Nutzungsbedingungen der studentischen E-Mail-Adresse
Private oder studentische E-Mail Adresse verwenden? Das wirst du dich vielleicht fragen, wenn du schon einen E-Mail-Account hast (z.B. bei web.de, gmx.de o.ä.) und mit Erhalt deiner Chipkarte und des Accounts nun auch eine studentische E-Mail-Adresse bekommst. Dazu können wir dir folgendes sagen:
Es gibt eine vom Senat der Universität verabschiedete Ordnung für die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten die man HIER als PDF nachlesen kann (§ 26 siehe unten). In dieser Ordnung ist eindeutig geregelt, dass alle Studierenden der Universität verpflichtet sind, sich eine Studierenden-E-Mail-Adresse abzuholen und nur diese E-Mail-Adresse für die Kommunikation verwendet wird. Des Weiteren ist diese Ordnung durch Beschluß gültig für alle an der Universität eingeschriebenen Studierenden.
§ 26 Universitäts-Account und Universitäts-E-Mail-Adresse
(1) An jede oder jeden Studierenden werden ein Universitäts-Account und eine
Universitäts-E-Mail-Adresse zur Nutzung von IT-Systemen für Studierende vergeben. Die
Vergabe erfolgt bei Ausgabe der Chipkarte. Für die Nutzung von IT-Systemen für
Studierende sollen der Universitäts-Account und die Universitäts-E-Mail-Adresse verwendet
werden.
(2) Der Universitäts-Account setzt sich zusammen aus dem Benutzernamen und dem
zugehörigen Passwort. Die Universitäts-E-Mail-Adresse setzt sich zusammen aus
benutzername@stud.uni-goettingen.de.Der Benutzername kann auf besonderen Antrag durch
die Universität geändert werden. Die Verwendung einer privaten E-Mail-Adresse der oder
des Studierenden als Universitäts-E-Mail-Adresse ist ausgeschlossen.
(3) Die Universität wird für die Kommunikation mit Studierenden auf elektronischem Wege
ausschließlich deren Universitäts-E-Mail-Adresse nutzen, soweit dies zweckmäßig ist. Die
Studierenden haben der Universität hierfür einen Zugang zu eröffnen.
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