support:account:benutzerordnung
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support:account:benutzerordnung [27.01.2012 10:17] – [§ 3Benutzungserlaubnis für die Studierendenschaft und registrierte studentische Vereinigungen der Georg-August-Universität Göttingen] steffen.strauss | support:account:benutzerordnung [18.01.2023 11:45] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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- | **Benutzungsordnung - veröffentlicht in den Amtlichen Mitteilungen I Ausgabe 13 (24.10.2011) http://www.uni-goettingen.de/ | + | Liebe Studierende, |
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+ | möglicherweise haben Sie bereits von Apps gehört, die nicht von der Universität Göttingen selbst angeboten werden, die es Ihnen aber ermöglichen, | ||
+ | Die Abteilung IT und das Rechenzentrum der Universität (GWDG) möchten Sie hiermit ausdrücklich vor der Nutzung solcher Apps oder vergleichbarer Dienste anderer Anbieter warnen.\\ | ||
+ | Mit Empfang des Studienausweises und des Studierendenaccounts haben Sie die Nutzungsordnung des Accounts anerkannt.( | ||
+ | Uni GÖ Internetnutzungsordnung (IntNutzO): | ||
+ | § 3 Abs. 2: "Die oder der Nutzungsberechtigte hat die zum Zwecke der Nutzung erhaltenen Zugangsdaten, | ||
+ | § 3 Abs. 4: "Auch im Rahmen der Nutzung der Internet- und E-Mail-Dienste haben insbesondere zu unterbleiben - die Weitergabe/ | ||
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+ | Diese Nutzungsordnung untersagt also die Weitergabe Ihrer Accountdaten an Dritte. Genau dies passiert aber bei der Nutzung solcher Apps. Die Apps ermöglichen den Zugriff auf Prüfungsergebnisse, | ||
+ | Gleichzeitig gehen diejenigen, die diese Daten trotzdem dort eingeben, eine Haftung für einen eventuellen Missbrauch dieser Daten ein.\\ | ||
+ | Es gibt hier auch keine offizielle Zusammenarbeit der Universität Göttingen mit Anbietern dieser Apps. Diese Apps nutzen schlicht die Daten und Schnittstellen, | ||
+ | Die Universität Göttingen arbeitet zurzeit an einer mobilen Version des eCampus-Portals, | ||
- | und Richtlinie - veröffentlich in den Amtliche Mitteilungen I Ausgabe 19 (01.12.2011) http:// | ||
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+ | <WRAP info> Die folgenden Dokumente sind auch hier nachzulesen: | ||
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+ | **Benutzungsordnung - veröffentlicht in den Amtlichen Mitteilungen I Ausgabe 13 (24.10.2011) http:// | ||
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+ | und Richtlinie - veröffentlicht in den Amtliche Mitteilungen I Ausgabe 19 (01.12.2011) http:// | ||
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- | (4) 1Im Falle einer Beendigung nach Absatz 1 Satz 1 Buchstabe a) kann auf Antrag eine einmalige Verlängerung des Zugangs bis zum Ablauf eines Jahres nach Ende der Immatriku-lation | + | (4) 1Im Falle einer Beendigung nach Absatz 1 Satz 1 Buchstabe a) kann auf Antrag eine einmalige Verlängerung des Zugangs bis zum Ablauf eines Jahres nach Ende der Immatrikulation |
====§ 5 Drucken==== | ====§ 5 Drucken==== | ||
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- | (5) 1Werden durch Videoüberwachung erhobene Daten einer bestimmten Person zugeordnet und verarbeitet, | + | (5) 1Werden durch Videoüberwachung erhobene Daten einer bestimmten Person zugeordnet und verarbeitet, |
- | (6) Die Daten sind unverzüglich, | + | (6) Die Daten sind unverzüglich, |
- | (7) Eine Videoüberwachung zum Zweck der Leistungs- oder Verhaltenskontrolle ist unzuläs-sig. | + | (7) Eine Videoüberwachung zum Zweck der Leistungs- oder Verhaltenskontrolle ist unzulässig. |
====§ 4 Anordnung der Videoüberwachung==== | ====§ 4 Anordnung der Videoüberwachung==== | ||
(1) Hält ein Organ der Stiftungsuniversität oder eine Einrichtung gemäß § 21 der Grundord-nung der Georg-August-Universität Göttingen in der Fassung vom 06.12.2010 (Amtliche Mitteilungen 58/2010 Seite 6374) für einen bestimmten räumlichen Bereich die Einrichtung einer Videoüberwachungsanlage für erforderlich, | (1) Hält ein Organ der Stiftungsuniversität oder eine Einrichtung gemäß § 21 der Grundord-nung der Georg-August-Universität Göttingen in der Fassung vom 06.12.2010 (Amtliche Mitteilungen 58/2010 Seite 6374) für einen bestimmten räumlichen Bereich die Einrichtung einer Videoüberwachungsanlage für erforderlich, |
support/account/benutzerordnung.1327655875.txt.gz · Zuletzt geändert: 18.01.2023 11:43 (Externe Bearbeitung)