support:account:benutzerordnung
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| support:account:benutzerordnung [30.01.2012 14:44] – steffen.strauss | support:account:benutzerordnung [18.01.2023 11:45] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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| + | Liebe Studierende, | ||
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| + | möglicherweise haben Sie bereits von Apps gehört, die nicht von der Universität Göttingen selbst angeboten werden, die es Ihnen aber ermöglichen, | ||
| + | Die Abteilung IT und das Rechenzentrum der Universität (GWDG) möchten Sie hiermit ausdrücklich vor der Nutzung solcher Apps oder vergleichbarer Dienste anderer Anbieter warnen.\\ | ||
| + | Mit Empfang des Studienausweises und des Studierendenaccounts haben Sie die Nutzungsordnung des Accounts anerkannt.( http:// | ||
| + | Uni GÖ Internetnutzungsordnung (IntNutzO): | ||
| + | § 3 Abs. 2: "Die oder der Nutzungsberechtigte hat die zum Zwecke der Nutzung erhaltenen Zugangsdaten, | ||
| + | § 3 Abs. 4: "Auch im Rahmen der Nutzung der Internet- und E-Mail-Dienste haben insbesondere zu unterbleiben - die Weitergabe/ | ||
| + | \\ | ||
| + | Diese Nutzungsordnung untersagt also die Weitergabe Ihrer Accountdaten an Dritte. Genau dies passiert aber bei der Nutzung solcher Apps. Die Apps ermöglichen den Zugriff auf Prüfungsergebnisse, | ||
| + | Gleichzeitig gehen diejenigen, die diese Daten trotzdem dort eingeben, eine Haftung für einen eventuellen Missbrauch dieser Daten ein.\\ | ||
| + | Es gibt hier auch keine offizielle Zusammenarbeit der Universität Göttingen mit Anbietern dieser Apps. Diese Apps nutzen schlicht die Daten und Schnittstellen, | ||
| + | Die Universität Göttingen arbeitet zurzeit an einer mobilen Version des eCampus-Portals, | ||
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| und Richtlinie - veröffentlicht in den Amtliche Mitteilungen I Ausgabe 19 (01.12.2011) http:// | und Richtlinie - veröffentlicht in den Amtliche Mitteilungen I Ausgabe 19 (01.12.2011) http:// | ||
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| - | (4) 1Im Falle einer Beendigung nach Absatz 1 Satz 1 Buchstabe a) kann auf Antrag eine einmalige Verlängerung des Zugangs bis zum Ablauf eines Jahres nach Ende der Immatriku-lation | + | (4) 1Im Falle einer Beendigung nach Absatz 1 Satz 1 Buchstabe a) kann auf Antrag eine einmalige Verlängerung des Zugangs bis zum Ablauf eines Jahres nach Ende der Immatrikulation |
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support/account/benutzerordnung.1327931052.txt.gz · Zuletzt geändert: 18.01.2023 11:43 (Externe Bearbeitung)
