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- | ======= Rückerstattung Exmatrikulierte ======= | + | ======= Rückerstattung |
- | Solltest du noch Druckguthaben auf deinem Konto haben, wenn du dich exmatrikulieren möchtest, kannst du dieses von uns zurückbekommen. Achte aber darauf, dass wir nur Druckguthaben zurückzahlen, | + | |
- | Um dein Druckguthaben wiederzubekommen, | ||
- | 1. Du hast die Möglichkeit, | + | Die favorisierte Variante: |
- | 2. Du kannst uns deine Kontodaten geben und wir werden | + | {{: |
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+ | Solltest du noch Druckguthaben auf deinem Konto haben, wenn du dich exmatrikulieren möchtest, | ||
- | ^ erstellt von | Franziska Nagel | | + | Wir können in der Chipkartenstelle ZHG das eingezahlte Geld auf deinen Studienausweis übertragen. Dieses kannst du dir dann vom Studentenwerk bar auszahlen lassen. |
- | ^ erstellt am | 09.12.2010 14:54 | | + | |
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